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STATUTEN der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen
- Bruderholz Präambel 1970 wurde in einer Baugrube im Gundeldingerquartier an der unteren Pfeffingerstrasse
ein über 2 Meter langer Mammut-Stosszahn entdeckt. Dieser und weitere
Funde, z.B. in der Bettlerhöhle am Hechtliacker im Bruderholzquartier
belegen, dass das Eiszeit-Mammut als eines der ältesten "Bewohner"
des Quartiergebietes Gundeldingen-Bruderholz gelten darf. Diese Überreste
sind nicht nur Belege aus der jüngsten Eiszeit, d.h. etwa der letzten
100'000 Jahre, sondern weisen auch auf die Entstehung der Bodenfläche
des Gundeldingerquartiers und des Bruderholzhügels hin (Reliefgeschichte).
Die Bettlerhöhle ihrerseits ist als fester Wohnsitz von Eiszeit-Jägern
bekannt geworden (Fundstücke im Naturhistorischen Museum Basel).
Damit ist das jüngste Wohnquartier Basels der Ort mit der ältesten
Basler Siedlung. So erklärt sich die besondere Bedeutung des Mammuts
als "Wahrzeichen" für das Gundeldingen-Bruderholz. Art.1 Name Unter dem Namen Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz
besteht mit Sitz in Basel ein Verein gemäss Art. 60 ff. ZGB. Art. 2 Zweck Die Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz bezweckt
die Pflege der Kultur und der Eigenheiten sowie des sozialen Zusammenhaltes
in den Quartieren Gundeldingen-Bruderholz. Des weiteren sollen freundschaftliche
Kontakte zu den benachbarten Stadt-Quartieren und Vorortsgemeinden gefördert
werden. Zu diesem Zweck führt die Gesellschaft insbesondere einen
Quartierumgang und eventuell weitere Veranstaltungen durch. Art. 3 Mitgliedschaft Mitglieder können natürliche und juristische Personen werden.
Der Vorstand entscheidet über die Aufnahme und Ausschluss endgültig.
Austritte sind schriftlich auf Jahresende an den Vorstand zu richten.
Der Jahresbeitrag verfällt der Quartiergesellschaft zum Mammut
Gundeldingen-Bruderholz. Art. 4 Haftung Für die Verbindlichkeiten der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz
haftet nur das Vereinsvermögen. Art. 5 Organe Die Organe der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz
sind: Art. 6 Jahresversammlung Die Jahresversammlung ist das oberste Organ der Quartiergesellschaft
zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz. Sie wird jährlich abgehalten.
Der Vorstand oder 25% der Mitglieder können ausserordentliche Jahresversammlungen
einberufen. Die Jahresversammlung wählt den Vorstand und die Kontrollstelle,
genehmigt die Jahresrechnung und das Budget und setzt den Mitgliederbeitrag
fest, erteilt dem Vorstand Décharge, entscheidet über Statutenänderungen
und die Auflösung der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz.
Alle übrigen Entscheide fallen in die Kompetenz des Vorstandes. Die Jahresversammlung fasst Beschlüsse und vollzieht Wahlen mit
dem absoluten Mehr der anwesenden Stimmen. Der Auflösungsbeschluss
muss mit einer Zweidrittelmehrheit der anwesenden Stimmen gefasst werden.
Die Einladung an die Jahresversammlung erfolgt 30 Tage vor Versammlungsdatum.
Anträge an die Jahresversammlung müssen 20 Tage vor Versammlungsdatum
beim Vorstand eintreffen. Art. 7 Vorstand Der wiederwählbare Vorstand wird auf ein Jahr gewählt. Der
Vorstand konstituiert sich selbst. Er ist das leitende Organ und vertritt
die Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz nach aussen.
Die Obfrau/Obmann leitet das Gremium, vertreten von ihrer(m) Statthalterin/Statthalter.
Der Vorstand der Quartiergesellschaft zum Mammut Gundeldingen-Bruderholz
regelt die Unterschriftsberechtigungen und beruft bei Bedarf die Mitglieder
des Festkomitees. Alle Ämter sind ehrenamtlich. Art. 8 Festkomitee Das Festkomitee ist - einvernehmlich mit dem Vorstand - für die
praktische Durchführung des Quartierumgangs im Quartier Gundeldingen-Bruderholz
zuständig. Art. 9 Kontrollstelle Die Kontrollstelle besteht aus 2 Rechnungsrevisoren. Die Kontrollstelle
prüft die vom Vorstand aufgestellte Jahresrechnung und erstattet
darüber der Jahresversammlung einen schriftlichen Bericht. Art. 10 Auflösung Im Falle der Auflösung der Quartiergesellschaft zum Mammut wird
allfällig vorhandenes Vermögen einem im Gundeldingen-Bruderholz
domizilierten und steuerbefreiten Verein mit ähnlicher Zwecksetzung
überwiesen. Art. 11 Vorschriften Soweit diese Statuten keine Regelung enthalten, kommen die Vorstandsregelungen
und zuletzt die Vorschriften des Zivilgesetzbuches zur Anwendung. Obige, an der Jahresversammlung vom 27. November 2009 (mit dem Zusatz
unter Art. 2 Zweck Mammut-Jugendpreis) genehmigten Statuten, ersetzen
diejenigen des Gründungskomitees vom 5. Dezember 2000 und die Änderung
vom 18. Mai 2001.
Basel, den 27. November 2009 Der Obmann: Edi Strub
Die Statthalterin: Emerita Stäuble |